Alternativmedizin & Naturheilkunde
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Die einen preisen CBD als wahres Wundermittel, welches gegen eine Vielzahl von Beschwerden helfen soll, die anderen verdammen es. Der Grund: CBD wird aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen, die über Jahre hinweg verpönt war, weil sie berauschende Inhaltsstoffe enthält. Die weibliche Hanfpflanze, also Cannabis ist jedoch illegal. Diese Tatsache sorgt insbesondere im deutschsprachigen Raum für große Verwirrung, zumal sich die geltende Rechtslage permanent ändert.
Große Verunsicherung herrschte beispielsweise Ende 2018 bei österreichischen CBD-Händlern. Der Grund: Die österreichische Bundesregierung hatte die sogenannte Novel Food-Verordnung der EU umgesetzt und eine entsprechende Mitteilung zum Verkaufsverbot für CBD-haltige Lebensmittel veröffentlicht. Als Novel Food werden unter anderem Lebensmittel bezeichnet, die aus Pflanzen isoliert wurden oder die auf eine unkonventionelle Weise hergestellt werden.
Jedoch ist der Verkauf in Österreich anders geregelt als in Deutschland. So darf in der Alpenrepublik CBD generell verkauft werden, sofern der Gehalt an THC, also an der psychoaktiven Substanz, die Grenze von 0,3 Prozent nicht überschreitet.
In Deutschland wurde die Verordnung nahezu ein Jahr zuvor umgesetzt, jedoch wurde dabei das Thema Hanf nicht explizit angesprochen, weil CBD nach der deutschen Auslegung nicht unter den Bereich des Novel Food fällt. Das gilt zumindest für Lebensmittel, die von Haus aus CBD enthalten, beispielsweise Kekse mit Hanfsamen. Wird aus der Hanfpflanze extrahiertes CBD hingegen nachträglich Lebensmitteln, Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmitteln hinzugefügt, benötigt das jeweilige Produkt eine New Food-Zulassung.
Für zusätzliche Verwirrung sorgt die Tatsache, dass rein reines CBD-Extrakt nur dann der Novel Food-Verordnung unterliegt, sofern es durch neuartige Methoden extrahiert wurde. Welche dieser Methoden das betrifft, regelt die EU-Richtlinie zur Herstellung von Lebensmitteln.
Schwierig bleibt der Verkauf von CBD und CBD-Blüten im deutschsprachigen Raum, weil nicht die Novel Food Verordnung betroffen ist und betrachtet werde muss, sondern auch noch andere Gesetze greifen. So gilt in Österreich die Tabakverordnung, während in Deutschland das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) berücksichtigt werden muss. Strittig sind dabei vor allem folgende drei Fragen:
Muss das CBD aus EU-Sortenhanf gewonnen sein oder gilt für den THC-Gehalt die Grenze von 0,2 Prozent?
Handelt es sich beim Verkauf an Endkunden um einen gewerblichen Zweck?
Lässt sich bei einem derart geringen THC-Gehalt der Missbrauch als Rauschmittel ausschließen?
Diese drei Fragen werden in Deutschland momentan gegen die Hanfblüten verwendet, weshalb die Auffassung herrscht, diese seien verboten und nicht verkehrsfähig. Denn ein möglicher Missbrauch als Rauschmittel lasse sich nicht ausschließen, selbst wenn aufwändige Extraktionsverfahren genutzt werden, so dass ein unbedenklicher THC Gehalt im CBD enthalten ist. Den Händlern droht also unter Umständen eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Für die Käufer jedoch ist CBD-Öl in der Praxis legal. Sie dürfen es also kaufen und auch bei sich haben. Nachdem CBD-Öl mittlerweile auch in das Arzneimittelverschreibungsgesetz aufgenommen wurde, müssen die Verbraucher lediglich darauf achten, dass die Mengen an CBD-Öl, die sie besitzen, noch als Eigenbedarf gelten. Besitzen sie hingegen größere Mengen, wird hingegen vermutet, sie seien als Weiterverkäufer tätig, womit sie sich strafbar machen. Denn mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu handeln, ist auch weiterhin strafbar. Für eine juristisch saubere Einstufung von CBD-Öl dürften also noch einige höchstrichterliche Entscheidungen notwendig sein.
Der Verbraucherschutzverein Österreich ist da schon weiter und fordert, dass Alternativ-Medizin mit dem Inhaltsstoff CBD von den Krankenkassen finanziert werden soll. Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins erkrankte 2012 an Polyneuropathie, einer Nervenerkrankung, die Missempfindungen wie stechende und brennende Schmerzen und Kribbeln hervorruft. Erst die Behandlung mit einer Kombination von THC- und CBD-haltigen Produkten, konnte ihm Linderung verschaffen. Deshalb sollte man Cannabis für Schmerzpatienten zugänglich machen. CBD wird auch eine Wirksamkeit gegen Krebszellen nachgesagt. So führt der Schmerzmediziner Dr. Likar am Landeskrankenhaus Klagenfurt ein erfolgreiches Forschungsprogramm mit hochdosiertem CBD bei Gehirntumoren durch. CBD für medizinische Zwecke ist sehr teuer. Daher ist es ein wichtiges Ziel, dass diese CBD Medikamente von den Krankenkassen bezahlt werden.
Fakt ist, dass das Hin und Her und die Unsicherheit dazu geführt haben, dass große Händler ziemlich verunsichert waren und CBD Produkte rein und raus aus ihren Regalen genommen haben. Wann und wie die Unsicherheit beendet werden kann ist derzeit ungewiss.
Unter www.cbd-naturheilkunde.de finden Sie weitere Informationen zum Thema.
Auf der Webseite www.cbd-anxiety-study.com der Universität Leipzig finden Sie eine Studie zu Wirkung von CBD bei Patienten mit Angststörung. Es müsste noch viel mehr Studien und Ansätze hierzu geben.
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